Biberacher Familien (und Familien aus den Ortsteilen Mettenberg, Rindenmoos, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen) mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, erhalten für das dritte und jedes weitere Kind (ab 6 Jahren) je eine 10er-Eintrittskarte für das Hallensportbad Biberach.
Folgende Personenkreise erhalten die Karten ebenfalls:
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Die Ausgabe der Karten erfolgt nur bei Vorzeigen des Landesfamilienpasses. Dieser wird für Familien, die in Biberach wohnen, beim Einwohnermeldeamt - Bürgeramt im Rathaus, Marktplatz 7/1, auf Antrag kostenlos ausgestellt. Familien der Biberacher Teilorte erhalten den Landesfamilienpass bei der jeweiligen Ortsverwaltung. Eintrittskarten erhalten ausschließlich die Kinder; nicht die Eltern.
Die Ausgabe der Karten findet ausschließlich im Hallensportbad Biberach, Memminger Str. 71, zu den Öffnungszeiten statt.