Der entsprechende Paragraph 3 in der aktuellen Corona-Änderungsverordnung von Baden-Württemberg entfällt, sodass ab Dienstag, 31. Januar keine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg mehr besteht.
Bitte beherzigen Sie in den Stadtbuslinien der Stadtwerke zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Fahrgäste ab dem Zeitpunkt weiterhin:
- Halten Sie nach Möglichkeit Abstand und verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug
- Benutzen sie alle Türen zum Ein- und Aussteigen. Erst aussteigen lassen, dann einsteigen
- Es spricht nichts gegen ein freiwilliges Tragen einer Maske. Besonders vulnerable Menschen können sich so vor der Ansteckung mit Viren schützen